ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN BOON-WEETS NV

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ausgenommen anderslautender, schriftlicher Vereinbarung. Protest muß schriftlich erfolgen innerhalb von 8 Tagen.

Nach Ablauf dieser Frist, erhalten unsere Rechnungen sowie unsere Verkaufsbedingungen Rechtsgültigkeit.

Das Unternehmen bleibt Eigentümer der gelieferten Ware, bis zu dem Zeitpunkt, daß die tatsächliche Zahlung der Rechnungen erfolgt. Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung, hält Boon-Weets n.v. das Recht um die unbezahlte Ware zurückzufordern, selbst im Falle der Insolvenz.

Bei Zahlungsverzug/-verspätung ist der Schuldner verpflichtet einen monatlichen Zins in Höhe von 10 % ab Fälligkeitsdatum zu zahlen. Ebenfalls wird der unbezahlte Rechnungsbetrag jeweils erhöht mit einer pauschalen Kostenvergütung von 10 % für Verwaltungskosten sowie Inkassokosten.

Ausgenommen anderslautender Vereinbarungen, können unsere Rechnungen lediglich im Leuvener Gerichtsbezirk angefochten werden.


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